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Der einzige in Deutschland vom BVL zugelassene Nebelautomat ohne PBO, der auch bei Anwesenheit offen gelagerter Vorratsgüter (bis zu 10mal) eingesetzt werden darf. Aufgenommen in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland. DAS Präparat zum Einsatz in Bio-Betrieben. Keine Konflikte mehr mit Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien! Erfüllt die Anforderungen an den Insektizid-Einsatz der EU-Öko-Verordnung. Rein-Pyrethrum-Präparat, ohne Synergist formuliert. microsol®-bio-autofog ist das einzige Präparat seiner Art, das die Wirksamkeitstests des Zulassungsverfahrens gegen Mottenfalter erfolgreich bewältigt hat.
Der Nebelautomat arbeitet sowohl aufrechtstehend als auch über Kopf. Sehr praktische Anwendung in kleinen bis mittleren Raumgrößen sowie in Silos. Der Ausströmvorgang kann jederzeit unterbrochen werden. Genaue Dosierung sowie Wiederverwendung dadurch ermöglicht.
Zulassungsnummer | N-41666 |
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Gefahrenhinweise | |
Wirkstoff | Chrysanthemum cinerariaefolium, ext. 8 g/l |
Anwendung Gegen | Pflanzenschutz/Vorratsschutz: siehe Liste Anwendungsgebiete Biozid: vor allem zur Austreibung von Hygieneschädlingen gut geeignet |
Dosierung | max. Zahl der Anwendungen bei Getreide (offen gelagert): 10 x gegen Schadmottenfalter; Vorratsgüter: 3 x pro 1000m³ |