Maße: B: 110cm x T: 14cm x H: 20cm
8 kg
VE: 1 Stück
Bitte beachten Sie beim Einsatz einer Marderfalle, dass es sich beim Steinmarder um jagdbares Wild handelt und er deshalb unter das Jagdgesetz des jeweiligen Landes (Deutschland, Österreich, Schweiz) fällt. In Deutschland müssen sie sich an das jeweilige Landesjagdgesetz halten, dass im entsprechenden Bundesland gilt. Neben Beachtung der jeweiligen Schonzeiten, müssen Sie sich informieren, ob ein Jagd- oder Fallenschein erforderlich ist oder zusätzlich noch eine behördliche Genehmigung. Sie finden die entsprechenden Informationen z.B. in der TRNS 2. Auflage Seite 135. Kunden aus NRW beachten bitte abweichend zu den Angaben in der TRNS die Neuerungen durch die Einführung des ökologischen Jagdgesetzes ab 28.05.2015.
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Diese Marderfalle ist aus Vollholz gefertigt und bietet dem Marder einen natürlichen Unterschlupf.
Zwei Türen ermöglichen eine freie Durchsicht für das Tier und lassen sich daher leichter fangen.
Die Handhabung ist besonders einfach. Im Deckel befindet sich ein kleines, vergittertes Sichtfenster (Ø ca. 7 cm). Mit der Trittbrettauslösung ist sie ideal zum Lebendfang von Mardern oder Tieren in ähnlicher Größe.
| Allgemeine Produktsicherheit | Deu Fa - Fallenvertrieb GmbH Alte Landstr. 1-5 94127 Neuburg Tel: 08507/515 E-Mail: info@deufa.de |
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| Anwendung Gegen | zum Fang von Mardern oder Tieren in ähnlicher Größe |